Beschluss: Datenschutz genau definieren
            
                Version: "Nutzungs und Datenschutzziele"
            
            
            
        
    | 1 | Vor einer Einführung eines Liquid Democracy Tools muss man | 
| 2 | sich Gedanken dazu machen, wie und wofür das Tool genutzt | 
| 3 | werden soll und welche Anforderungen an den Datenschutz sich | 
| 4 | daraus ergeben. | 
| 5 | |
| 6 | Für den Einsatz eines Liquid Democracy Tools im | 
| 7 | Landesverband Schleswig-Holstein können sich ganz | 
| 8 | unterschiedliche Nutzungsszenarien ergeben. Beispiele sind: | 
| 9 | - Politische Willensbildung | 
| 10 | + Diskussion und Abstimmung von Entwürfen von Antragstexten | 
| 11 | für Mitgliederversammlungen | 
| 12 | + Diskussion und Abstimmung von Entwürfen von | 
| 13 | Positionspapieren | 
| 14 | - Organisation | 
| 15 | + Entwurf und Freigabe von Pressetexten | 
| 16 | + Planung und Organisation von Veranstaltungen | 
| 17 | |
| 18 | Ein wesentliches Merkmal von Liquid Democracy Systemen ist | 
| 19 | unabhängig von dem einzelnen Einsatzzweck die Möglichkeit zu | 
| 20 | Stimmdelegation: zu jedem Thema soll es einem Mitglied | 
| 21 | möglich sein, seine Stimme auf ein anderes Mitglied zu | 
| 22 | übertragen, wenn dieses beispielsweise in einem Themengebiet | 
| 23 | besonders kompetent ist. | 
| 24 | |
| 25 | Abhängig vom Einsatzzweck sind jedoch unterschiedliche | 
| 26 | Datenschutzziele unterschiedlich wichtig zu bewerten. So | 
| 27 | gibt es ohne Zweifel Szenarien, in denen eine möglichst | 
| 28 | weitgehende Anonymisierung gewährleistet, dass sich Einzelne | 
| 29 | unbeeinflusst von äußeren Umständen an Diskussionen zu | 
| 30 | heiklen Themen beteiligen können. Andererseits muss es | 
| 31 | möglich sein, Personen unterscheidbar und damit | 
| 32 | identifizierbar zu machen, wenn man ein funktionierende | 
| 33 | Delegationssystem anstrebt. In der Regel wird jedoch eine | 
| 34 | zuordnung eines individuellen Nutzers innerhalb des LD | 
| 35 | Systemes zu einer real existierenden Person nicht unbedingt | 
| 36 | nötig sein, was die Nutzung von Pseudonymen sinnvol | 
| 37 | erscheinen lässt. | 
| 38 | |
| 39 | Ein wesentliches Datenschutzziel, dass abhängig vom | 
| 40 | Einsatzzweck unterschiedlich bewertet werden könnte ist die | 
| 41 | *Verfügbarkeit*. Für den Fall, dass in dem System terminlich | 
| 42 | gebundene Entscheidungen diskutiert und abgestimmt werden | 
| 43 | sollen, ist eine hohe Verfügbarkeit wichtig. Im Vergleich zu | 
| 44 | anderen Aspekten scheint die Systemverfügbarkeit jedoch | 
| 45 | zunächst eher zweitrangig einzustufen zu sein. Andererseits | 
| 46 | würde eine niedrige Verfügbarkeit zu einer schwindenden | 
| 47 | Nutzerakzeptanz führen. | 
| 48 | |
| 49 | Die *Integrität* der Daten ist in jedem Einsatzszenario | 
| 50 | wichtig. Jegliche Manipulationen an den Datenbeständen | 
| 51 | würden die Glaubwürdigkeit sämtlicher Abstimmungsergebnisse | 
| 52 | in Frage stellen und müssen deshalb mit hoher Priorotät | 
| 53 | ausgeschlossen werden. | 
| 54 | |
| 55 | Damit Nutzer das System auch bei kritischen oder kontrovers | 
| 56 | diskutierten Fragestellungen nutzen muss ggf. ein hohes Maß | 
| 57 | an *Vertraulichkeit* zugesichert werden. Die Identität der | 
| 58 | Beteiligten sollte nicht angemeldeten Nutzern verborgen | 
| 59 | bleiben. Innerhalb des Systems muss jedoch für eine | 
| 60 | funktionierende Delegationsstruktur die Möglichkeit | 
| 61 | bestehen, Nutzer anhand eines Pseudonyms zu identifizieren, | 
| 62 | eine grundsätzliche Anonymität ist hier nicht sinnvoll. | 
| 63 | Jedem Nutzer muss es aber möglich sein, sein Pseudonym zu | 
| 64 | wechseln, wenn er dies wünscht. | 
| 65 | |
| 66 | Damit Entscheidungen, die innerhalb eines Liquid Feedback | 
| 67 | Systems nachvollziehbar sind, ist ein hohes Maß an | 
| 68 | *Transparenz* zu gewährleisten. Während bei Wahlen aus | 
| 69 | nachvollziehbaren Gründen die Anonymität der Wähler | 
| 70 | absoluten Vorrang geniesst, ist bei Abstimmungen durchaus | 
| 71 | auch wichtig, nachvollziehen zu können, wer welche Position | 
| 72 | eingenommen hat. Einerseits wird damit das Auszählergebnis | 
| 73 | nachvollziehbar. Andererseits wird aber nur dadurch, dass | 
| 74 | die Beteiligung einzelner an Diskussuinne und Abstimmungen | 
| 75 | Nachvollziehbar ist, möglich gemacht dass für Delegationen | 
| 76 | solche Mitglieder ausgewählt werden können, die die eigene | 
| 77 | Position gut vertreten: wenn ein Delegierter sich an einer | 
| 78 | Debatte entgegen meinen eigenen Interessen beteiligt, muss | 
| 79 | ich dies rechtzeitig erkennen können, um die Delegation | 
| 80 | ggfs. zu ändern oder selbst abzustimmen. Wenn es möglich | 
| 81 | wird, dass sich auch nur einzelne Anonym beteiligen, würde | 
| 82 | ich nicht erkennen können, wenn mein Delegierter gegen meine | 
| 83 | Überzeugung abstimmt. | 
| 84 | |
| 85 | Sowohl bei den unmittelbar bersonenbezogenen Nutzerdaten | 
| 86 | (Name, Kontaktdaten, etc. sofern angegeben) als auch bei | 
| 87 | Diskussions oder Abstimmungsbeiträgen ist eine | 
| 88 | *Intervenierbarkeit* sicherzustellen. In den verbreiteten | 
| 89 | Tools ist es den Nutzern üblicherweise möglich, Nutzerdaten | 
| 90 | jederzeit selbst zu aktualisieren. Üblich ist auch, das | 
| 91 | Diskussions- und Abstimmungsbeiträge während der | 
| 92 | entsprechenden Prozessphasen jederzeit abgeändert werden | 
| 93 | können. Nach Abschluss der entsprechnden Phase muss aber | 
| 94 | aufgrund der gebotenen Nachvollziehbarkeit sichergestellt | 
| 95 | werden, dass Nachträgliche Manipulationen nicht mehr | 
| 96 | zugelassen werden. | 
| 97 | |
| 98 | Um das gebotene Schutzziel der *Nicht-Verkettbarkeit* von | 
| 99 | Nutzerdaten zu erreichen, darf keine unmittelbare | 
| 100 | Verknüpfung von Nutzeraccounts in einem Liquid Feedback | 
| 101 | System und den registrierten Mitgliederdaten innerhalb der | 
| 102 | Mitgliederdatenbank bzw. den realen Personen hergestellt | 
| 103 | werden. Die Nutzung einer "Clearing-Stelle" scheint eine | 
| 104 | geeignete Lösung zu sein, um andererseits sicherzustellen, | 
| 105 | das jedes Mitglied im Liquid Democracy System nur mit einem | 
| 106 | einzigen Account zur Zeit zugreifen kann. | 
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | |
| 2 | man sich Gedanken dazu machen, wie und wofür das Tool | 
| 3 | genutzt werden soll und welche Anforderungen an den | 
| 4 | Datenschutz sich daraus ergeben. | 
| 5 | |
| 6 | Für den Einsatz eines Liquid Democracy Tools im | 
| 7 | Landesverband Schleswig-Holstein können sich ganz | 
| 8 | unterschiedliche Nutzungsszenarien ergeben. Beispiele sind: | 
| 9 | - Politische Willensbildung | 
| 10 | + Diskussion und Abstimmung von Entwürfen von | 
| 11 | Antragstexten für Mitgliederversammlungen | 
| 12 | + Diskussion und Abstimmung von Entwürfen von | 
| 13 | Positionspapieren | 
| 14 | - Organisation | 
| 15 | + Entwurf und Freigabe von Pressetexten | 
| 16 | + Planung und Organisation von Veranstaltungen | 
| 17 | |
| 18 | Ein wesentliches Merkmal von Liquid Democracy Systemen ist | 
| 19 | |
| 20 | Möglichkeit zu Stimmdelegation: zu jedem Thema soll es | 
| 21 | einem Mitglied möglich sein, seine Stimme auf ein anderes | 
| 22 | Mitglied zu übertragen, wenn dieses beispielsweise in einem | 
| 23 | Themengebiet besonders kompetent ist. | 
| 24 | |
| 25 | Abhängig vom Einsatzzweck sind jedoch unterschiedliche | 
| 26 | Datenschutzziele unterschiedlich wichtig zu bewerten. So | 
| 27 | gibt es ohne Zweifel Szenarien, in denen eine möglichst | 
| 28 | weitgehende Anonymisierung gewährleistet, dass sich | 
| 29 | Einzelne unbeeinflusst von äußeren Umständen an | 
| 30 | Diskussionen zu heiklen Themen beteiligen können. | 
| 31 | Andererseits muss es möglich sein, Personen unterscheidbar | 
| 32 | und damit identifizierbar zu machen, wenn man ein | 
| 33 | funktionierende Delegationssystem anstrebt. In der Regel | 
| 34 | wird jedoch eine zuordnung eines individuellen Nutzers | 
| 35 | innerhalb des LD Systemes zu einer real existierenden | 
| 36 | Person nicht unbedingt nötig sein, was die Nutzung von | 
| 37 | Pseudonymen sinnvol erscheinen lässt. | 
| 38 | |
| 39 | Ein wesentliches Datenschutzziel, dass abhängig vom | 
| 40 | Einsatzzweck unterschiedlich bewertet werden könnte ist die | 
| 41 | *Verfügbarkeit*. Für den Fall, dass in dem System | 
| 42 | terminlich gebundene Entscheidungen diskutiert und | 
| 43 | abgestimmt werden sollen, ist eine hohe Verfügbarkeit | 
| 44 | wichtig. Im Vergleich zu anderen Aspekten scheint die | 
| 45 | Systemverfügbarkeit jedoch zunächst eher zweitrangig | 
| 46 | einzustufen zu sein. Andererseits würde eine niedrige | 
| 47 | Verfügbarkeit zu einer schwindenden Nutzerakzeptanz führen. | 
| 48 | |
| 49 | Die *Integrität* der Daten ist in jedem Einsatzszenario | 
| 50 | wichtig. Jegliche Manipulationen an den Datenbeständen | 
| 51 | würden die Glaubwürdigkeit sämtlicher Abstimmungsergebnisse | 
| 52 | in Frage stellen und müssen deshalb mit hoher Priorotät | 
| 53 | ausgeschlossen werden. | 
| 54 | |
| 55 | Damit Nutzer das System auch bei kritischen oder kontrovers | 
| 56 | diskutierten Fragestellungen nutzen muss ggf. ein hohes Maß | 
| 57 | an *Vertraulichkeit* zugesichert werden. Die Identität der | 
| 58 | Beteiligten sollte nicht angemeldeten Nutzern verborgen | 
| 59 | bleiben. Innerhalb des Systems muss jedoch für eine | 
| 60 | funktionierende Delegationsstruktur die Möglichkeit | 
| 61 | bestehen, Nutzer anhand eines Pseudonyms zu identifizieren, | 
| 62 | eine grundsätzliche Anonymität ist hier nicht sinnvoll. | 
| 63 | Jedem Nutzer muss es aber möglich sein, sein Pseudonym zu | 
| 64 | wechseln, wenn er dies wünscht. | 
| 65 | |
| 66 | Damit Entscheidungen, die innerhalb eines Liquid Feedback | 
| 67 | Systems nachvollziehbar sind, ist ein hohes Maß an | 
| 68 | *Transparenz* zu gewährleisten. Während bei Wahlen aus | 
| 69 | nachvollziehbaren Gründen die Anonymität der Wähler | 
| 70 | absoluten Vorrang geniesst, ist bei Abstimmungen durchaus | 
| 71 | auch wichtig, nachvollziehen zu können, wer welche Position | 
| 72 | eingenommen hat. Einerseits wird damit das Auszählergebnis | 
| 73 | nachvollziehbar. Andererseits wird aber nur  | 
                     
| 74 | |
| 75 | an Diskussuinne und Abstimmungen Nachvollziehbar ist, | 
| 76 | möglich gemacht dass für Delegationen solche Mitglieder | 
| 77 | ausgewählt werden können, die die eigene Position gut | 
| 78 | vertreten: wenn ein Delegierter sich an einer Debatte | 
| 79 | entgegen meinen eigenen Interessen beteiligt, muss ich dies | 
| 80 | rechtzeitig erkennen können, um die Delegation ggfs. zu | 
| 81 | ändern oder selbst abzustimmen. Wenn es möglich wird, dass | 
| 82 | sich auch nur einzelne Anonym beteiligen, würde ich nicht | 
| 83 | erkennen können, wenn mein Delegierter gegen meine | 
| 84 | Überzeugung abstimmt. | 
| 85 | |
| 86 | Sowohl bei den unmittelbar bersonenbezogenen Nutzerdaten | 
| 87 | (Name, Kontaktdaten, etc. sofern angegeben) als auch bei | 
| 88 | Diskussions oder Abstimmungsbeiträgen ist eine | 
| 89 | *Intervenierbarkeit* sicherzustellen. In den verbreiteten | 
| 90 | Tools ist es den Nutzern üblicherweise möglich, Nutzerdaten | 
| 91 | jederzeit selbst zu aktualisieren. Üblich ist auch, das | 
| 92 | Diskussions- und Abstimmungsbeiträge während der | 
| 93 | entsprechenden Prozessphasen jederzeit abgeändert werden | 
| 94 | können. Nach Abschluss der entsprechnden Phase muss aber | 
| 95 | aufgrund der gebotenen Nachvollziehbarkeit sichergestellt | 
| 96 | werden, dass Nachträgliche Manipulationen nicht mehr | 
| 97 | zugelassen werden. | 
| 98 | |
| 99 | Um das gebotene Schutzziel der *Nicht-Verkettbarkeit* von | 
| 100 | Nutzerdaten zu erreichen, darf keine unmittelbare | 
| 101 | Verknüpfung von Nutzeraccounts in einem Liquid Feedback | 
| 102 | System und den registrierten Mitgliederdaten innerhalb der | 
| 103 | Mitgliederdatenbank bzw. den realen Personen hergestellt | 
| 104 | werden. Die Nutzung einer "Clearing-Stelle" scheint eine | 
| 105 | geeignete Lösung zu sein, um andererseits sicherzustellen, | 
| 106 | das jedes Mitglied im  | 
                     
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| 123 | |
| 124 | |
| 125 | Zeit zugreifen kann. | 
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